Die VBW Stiftung setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit ihrer Webseite für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.vbw-stiftung.de veröffentlichten Webseite der VBW Stiftung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist derzeit mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Wahrnehmbarkeit | WCAG: 1.1.1
Auf einigen Seiten besitzen nicht alle Bilder und Schaltflächen Alternativtexte – WCAG-Richtlinie 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte) ist damit nicht erfüllt. Damit können teilweise auch Erfolgskriterien der WCAG-Richtlinie 1.2 (Zeitbasierte Medien) und 2.4 (Navigierbarkeit) nicht erfüllt sein. An der Behebung wird kontinuierlich gearbeitet.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Video-Inhalte (Erfolgskriterien 1.2.2 [Untertitel (aufgezeichnet)], 1.2.3 [Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)] | WCAG: 2.1
Die auf der Webseite eingebetteten Videos sind nicht mit Untertiteln, Audiodeskriptionen oder alternativen Textinhalten versehen. Dies beeinträchtigt den Zugang für Nutzer mit Hör- oder Sehbehinderungen. Wir betrachten den Punkt als unverhältnismäßig umzusetzen, da wir hierbei zur Erleichterung auf KI-Lösungen setzen müssten (z. B. Youtube), die uns aktuell auf dem Kanal nicht angeboten werden. Sobald und der Drittanbieter dies freischaltet, werden wir diese Erfolgskriterien erfüllen können.
- PDF- und Word-Dokumente (Erfolgskriterien 1.4.3 [Kontrast (Minimum)], 1.3.1 [Info und Beziehungen], 4.1.2 [Name, Rolle, Wert]) | WCAG: 2.1
Alle auf der Webseite verfügbaren PDF- und Word-Dateien sind nicht barrierefrei. Sie enthalten keine strukturellen Tags, Alternativtexte oder eine logische Lese-Reihenfolge, die für Screenreader-Technologien erforderlich sind. Diese Dokumente liegen zum Teil nicht mehr in einer bearbeitbaren Version vor, sodass teilweise komplette Dateien nativ neu geschrieben werden müssten. Dies bedeutet einen unverhältnismäßigen zeitlichen Aufwand für uns.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
- Leichte Sprache und Gebärdensprache (Erfolgskriterien 3.1.3 [Ungewöhnliche Wörter], 3.1.4 [Abkürzungen], 3.1.5 [Leseniveau]) | WCAG: 2.1
Die Webseite bietet keine Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache an, was bedeutet, dass Benutzer mit kognitiven Einschränkungen Schwierigkeiten haben könnten, die Informationen zu verstehen. Dies betrifft insbesondere komplexe Begriffe und Fachsprache.
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Die Erklärung ist zuletzt am 18.06.2025 überprüft worden. Die Überprüfung erfolgt jährlich. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Du hast eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nimm mit uns Kontakt auf. Wir erklären Dir, welche Barrieren bestehen. Du kannst Dich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Deine Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Dein Feedback. Du kannst uns über folgende Adresse kontaktieren:
Dominik Neugebauer
Wirmerstr. 28
44803 Bochum
dominik.neugebauer@vbw-bochum.de
+49 234 310-231
Pressesprecher
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.